Universität Bonn

Servicestelle Open Access DE

Zweitveröffentlichung

Sie haben Ihre Publikation verlegen lassen? Ihre Publikation ist vielleicht sogar direkt im Open Access im Verlag erschienen? So weit, so gut. Warum aber sollten Sie nochmals veröffentlichen? Wir zeigen Ihnen hier, warum sich die Zweitveröffentlichung lohnt.

Warum "nochmal" publizieren?

Zweitveröffentlichung meint die Publikation eines Werkes, das bereits woanders veröffentlicht wurde (bspw. bei einem Verlag). Das bringt einige Vorteile:

  • Sie publizieren auf nicht-kommerziellen Infrastrukturen, die für Sie kostenlos sind.
  • Sie erhöhen die Reichweite und den Impact Ihrer Forschung
  • Sie sorgen dafür, dass Ihre Publikationen digital sicher archiviert wird – unabhängig davon, ob der Verlag in Zukunft noch besteht.
  • Sie halten die Vorgaben von Förderern ein: Bei der Beantragung von Drittmitteln wird vermehrt die Publikation im Open Access verlangt. Die Zweitveröffentlichung im grünen Weg kann hier eine Option sein.
Infografik Publizieren im Repositorium
© openaccess.network, Quelle: verändert nach Koch, M. (2015). Publizieren über das Repositorium der Leibniz Universität Hannover. TIB Blog.

bonndoc: Bonner Publikationen

bonndoc ist das institutionelle Repositorium der Universität Bonn – ein Dokumentenserver, auf dem Autor*innen einer Institution Ihre Publikationen kostenlos veröffentlichen und archivieren können (> Self-Archiving). Auch alle Werke aus den Publikationsfonds der Universität werden darin verzeichnet. So finden sich Open-Access-Publikationen der Universität an einer Stelle.

Logo bonndoc
© ULB Bonn / Universität Bonn

Was sollte ich konkret tun?

01.

Publizieren Sie auf nicht-kommerziellen Plattformen

Sie können Ihre Publikation über bonndoc  einreichen. Sie können sich mit Ihrer Uni-ID einloggen. Bei Problemen wenden Sie sich an uns.

02.

Nutzen Sie Ihr Zweitveröffentlichungsrecht

Auch wenn Sie einen Verlagsvertrag unterschrieben haben, können Sie nochmal veröffentlichen. Wie das geht, zeigen wir Ihnen hier.

03.

Prüfen Sie die rechtlichen Grundlagen

Oft kennen Autor*innen ihre Rechte nicht so gut, wie sie sollten. Das können Sie ändern. Verschaffen Sie sich einen Überblick über rechtliche Grundlagen.


Rechtliche Grundlagen

Sie fragen sich, ob Sie rechtlich auf der sicheren Seite sind? Keine Sorge, Sie müssen keine Rechtsexpertin sein, um Open Access publizieren zu können. Sie finden hier die wichtigsten Rechte und Klauseln. Gerne beraten wir Sie auch und unterstützen Sie. Wir leisten keine rechtsverbindliche Auskunft, können Ihnen aber unsere Erfahrungen und Einschätzungen mitteilen.

Rechte, Klauseln & Verträge

Sie haben als Autor*in ein Recht auf Zweitveröffentlichung – unabhängig von eingeräumten Rechten (§38 UrhG). Dafür gelten folgende Voraussetzungen. Die Publikation ...

  • darf erst 12 Monate nach Erstveröffentlichung zugänglich gemacht werden.
  • muss in einer periodisch mind. 2 x jährlich erscheinenden Sammlung erschienen sein.
  • muss im Rahmen einer mind. zur Hälfte mit öffentlichen Mitteln geförderten Forschungstätigkeiten entstanden sein.
  • darf keinem gewerblichen Zweck dienen.
  • darf nur als die vom Verlag akzeptierte Manuskriptversion zweitveröffentlicht werden.
  • muss die Quelle der Erstpublikation angeben.

Autor*innenverträge enthalten meist die Übertragung exklusiver Nutzungsrechte (§31 UrhG) der Publikation an den Verlag. Das ist oft ein Problem. Ein Beispiel:

  • Dr. Yasemin Arslan räumt einem Verlag das ausschließliche bzw. exklusive Nutzungsrecht an ihrer Publikation ein. Sie kann die Verbreitung durch den Verlag nun nicht mehr untersagen. Sie kann aber den Autor*innenvertrag prüfen – am besten bevor sie ihn unterschreibt. So behält sie sich gewisse Rechte an einer Publikation vor, z. B. für die Zweitveröffentlichung im Repositorium.

Viele Verlage haben neben Verträgen auch Self-Archiving Policies. Sie geben an, welche Version einer Publikation zweitveröffentlicht werden darf. Oder auch, welche Sperrfrist dabei eingehalten werden muss. Sie finden die Policies auf den Websites der Verlage. Eine Übersicht findet sich bei Sherpa Romeo.

Immer häufiger kommt es vor, dass Sie bei der Beantragung von Drittmitteln dem Förderer die Veröffentlichung Ihrer Ergebnisse im Open Access zusagen – oft vor dem Verlagsvertrag. Das ist eine vertragliche Verpflichtung (!), die Vorrang hat. Sie muss bei einem anschließenden Vertrag mit einem Verlag berücksichtigt werden.

Große Lizenzpakete mit National- und Allianzlizenzen enthalten manchmal auch Zweitveröffentlichungsrechte für die Autor*innen, die in den betreffenden Zeitschriften publizieren – auch wenn dies im Autor*innenvertrag oder Self-Archiving Policy nicht vorgesehen ist.

Wird geladen