Universität Bonn

Servicestelle Open Access DE

Förderung von Monografien & Sammelbänden 
(Publikationsfonds II)

Sie müssen für Ihre Open-Access-Monografie oder Ihren Open-Access-Sammelband Gebühren zahlen? Sie wissen nicht, wie Sie diese begleichen sollen? Dann können Sie einen Antrag auf Förderung im Publikationsfonds der Universität Bonn stellen. 

Was ist der Publikationsfonds?

Der Publikationsfonds für Monografien und Sammelbände der Universität Bonn hilft Ihnen, die Kosten zu decken, die entstehen, wenn Sie ein Open-Access-Buch veröffentlichen. Sie können als Wissenschaftler*in der Universität Bonn die Kostenübernahme der Gebühren (Book Processing Charges) beantragen.

Verwaltet wird der Fonds von der ULB Bonn. Studierende und Forschende früher Karrierestufen (Doktorand*innen und Postdoktorand*innen) sind besonders aufgefordert, Anträge zu stellen. Für den Fonds gibt es Vorgaben für den Antrag. Beides stellen wir Ihnen hier vor.

Schmuckbild offenes Buch
© CC 0 Public Domain, George Hodan

Vorgaben

  • Der*die Autor*in bzw. Herausgeber*in muss zum Zeitpunkt der Einreichung der Publikation Angehörige*r der Universität Bonn bzw. des Universitätsklinikums Bonn sein.
  • Das Angebot des Verlags muss zum Zeitpunkt der Bewerbung vorliegen.
  • Wir einen Zuschuss von bis zu 5.000 € auf Publikationsgebühren (Book Processing Charge).
  • Die Affiliation "Universität Bonn" muss klar ersichtlich sein. Bitte stellen Sie sicher, dass Ihre Publikation eine Angabe über die Förderung in Form eines "Funding Acknowledgements" / Förderhinweises enthält. Bitte verwenden Sie den standardisierten Förderhinweis: "Diese Publikation ist an der Universität Bonn entstanden und wurde durch den Open-Access-Publikationsfonds der Universität Bonn finanziert."
  • Wir reservieren den Rechnungsbetrag für Ihre Publikation für 3 Monate ab dem geplanten Erscheinungsdatum. Wenn Sie bis Ablauf der Frist keine Rechnung des Verlags erhalten haben, melden Sie sich bitte bei uns zurück und wir reservieren den vorgemerkten Betrag für weitere 3 Monate. Sollten Sie sich nicht melden, geben wir die Gelder wieder für andere Publikationen frei.

  • Das geförderte Buch muss unter einer Creative-Common-Lizenz erscheinen. Es wird CC-BY empfohlen. Genauere Informationen finden Sie in den Empfehlungen.
  • Aus dem Publikationsfonds geförderte Publikationen werden nach der Veröffentlichung zusätzlich auf dem universitären Repositorium bonndoc publiziert (= Grüner Weg).
  • Dissertationen sind nur unter den folgenden Bedingungen förderfähig. Die Dissertation ist ...
    • im Rahmen einer geistes-, sozial- oder rechtswissenschaftlichen Forschungsarbeit entstanden.
    • mit einem Preis ausgezeichnet worden.
    • in einem für das jeweilige Fach renommierten Verlag erschienen.
    • für die (Fach-)öffentlichkeit von besonderem Interesse.
  • Von dem/der zuständigen Fachreferent*in der ULB Bonn wird eine Empfehlung ausgesprochen, ob eine Dissertation gefördert werden sollte. Bitte beachten Sie: Auch bei Vorliegen der genannten Kriterien besteht keine Garantie zur Förderung Ihrer Dissertation.

Was wird nicht gefördert?

Nicht förderfähig sind Sonderleistungen wie z. B. Satzkosten, Druckkosten, Zuschläge für Farbe etc. Des Weiteren unterstützen wir ausschließlich Erstveröffentlichungen im Open Access. Für den nachträglichen Freikauf bereits erschienener Werke können wir leider keine Mittel zur Verfügung stellen.

Ablauf: Wie werde ich gefördert?

Bitte beachten Sie folgende Hinweise zum Ablauf:

Schritt für Schritt

Bitte holen Sie zunächst ein Angebot vom Verlag ein. Im Angebot sollten folgende Angaben enthalten sein:

  • Transparente Kostenkalkulation
  • Angabe zur Höhe der Publikationsgebühr
  • idealerweise geplantes Veröffentlichungsdatum
  • Wir gewähren einen Zuschuss von bis zu 5.000 € zu den Publikationsgebühren (Book Processing Charges, BPC). Höhere Publikationsgebühren müssen die Antragstellerinnen oder Antragssteller anteilig aus eigenen Mitteln finanzieren!
  • Sie haben vorab Fragen zu den Vorgaben? Dann melden Sie sich bitte vor Einreichung Ihres Artikels per E-Mail bei uns.

Alle formalen Vorgaben finden Sie auf dieser Seite. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an uns.

Es gelten folgende Kriterien bei der Vergabe:

  • Bewerbungen mit niedrigerer Publikationsgebühr (BPC) werden bevorzugt
  • Bewerbungen aus den geistes- und sozialwissenschaftlichen Fakultäten werden mit mind. jeweils einer Förderung pro Jahr bervorzugt.

Senden Sie uns Ihr Bewerbungsformular mit folgenden Informationen zu:

  • Angebot des Verlags (mit Angaben zur Höhe der Publikationsgebühr)
  • Fakultätszugehörigkeit und Status (PostDoc, Wiss. Mitarbeiter*in, …)

Was macht die Servicestelle Open Access?

Die Entscheidung über die Förderung wird Ihnen innerhalb von drei Monaten mitgeteilt. Anschließend werden Sie per E-Mail über das Ergebnis informiert.

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