Universität Bonn

Servicestelle Open Access DE

Publikationsfond für Bücher

Sie müssen für Ihre Open-Access-Monografie oder Ihren Open-Access-Sammelband Gebühren zahlen? Dann können Sie einen Antrag auf Förderung im Publikationsfonds der Universität Bonn stellen. 

Bitte beachten Sie: Unsere Mittel zur Finanzierung von Open Access Monographien und Sammelbänden sind dieses Jahr bereits erschöpft.
Anträge sind erst wieder ab 2025 möglich.

Der Publikationsfonds für Monografien und Sammelbände der Universität Bonn hilft Ihnen, die Kosten zu decken, die entstehen, wenn Sie ein Open-Access-Buch veröffentlichen. Verwaltet wird der Fonds von der ULB Bonn.

Sie haben Fragen?

Kontakt

Sie erreichen uns per E-Mail unter
openaccess@ulb.uni-bonn.de

Wer ist förderberechtigt?

Autor*innen, die zum Zeitpunkt der Einreichung Angehörige der Universität Bonn bzw. des UKB. Studierende und Forschende früher Karrierestufen (Doktorand*innen und Postdoktorand*innen) sind besonders aufgefordert, Anträge zu stellen.

Was ist förderberechtigt?

Open-Access-Bücher (Monografien, Sammelbände), welche die im jeweiligen Fach anerkannten Qualitätssicherungsverfahren anwenden. Sie können als Angehörige*r der Universität Bonn die Kostenübernahme der Publikationsgebühren (Book Processing Charges) beantragen. 

Welche Förderkriterien gibt es?

Die Universität Bonn hat die Kostenübernahme für Open-Access-Bücher an die folgenden Bedingungen geknüpft:

  • Die Affiliation "Universität Bonn" muss klar ersichtlich sein.
  • Bitte stellen Sie sicher, dass Ihre Publikation eine Angabe über die Förderung in Form eines "Funding Acknowledgements" / Förderhinweises enthält.
  • Bitte verwenden Sie den standardisierten Förderhinweis:
    "Diese Publikation ist an der Universität Bonn entstanden und wurde durch den Open-Access-Publikationsfonds der Universität Bonn finanziert."
  • Beachten Sie auch die Richtlinien der Universität Bonn für die standardisierte Angabe der Affiliation in wissenschaftlichen Publikationen

Dissertationen sind nur unter den folgenden Bedingungen förderfähig. Die Dissertation ist ...

  • im Rahmen einer geistes-, sozial- oder rechtswissenschaftlichen Forschungsarbeit entstanden.
  • mit einem Preis ausgezeichnet worden.
  • in einem für das jeweilige Fach renommierten Verlag erschienen.
  • für die (Fach-)öffentlichkeit von besonderem Interesse.
  • Von dem/der zuständigen Fachreferent*in der ULB Bonn wird eine Empfehlung ausgesprochen, ob eine Dissertation gefördert werden sollte.
  • Bitte beachten Sie: Auch bei Vorliegen der genannten Kriterien besteht keine Garantie zur Förderung Ihrer Dissertation.

Wir reservieren den Rechnungsbetrag für Ihre Publikation für 3 Monate ab dem geplanten Erscheinungsdatum. Wenn Sie bis Ablauf der Frist keine Rechnung des Verlags erhalten haben, melden Sie sich bitte bei uns zurück und wir reservieren den vorgemerkten Betrag für weitere 3 Monate. Sollten Sie sich nicht melden, geben wir die Gelder wieder für andere Publikationen frei.

Aus dem Publikationsfonds geförderte Publikationen werden nach der Veröffentlichung zusätzlich auf dem universitären Repositorium bonndoc publiziert.

Was wird nicht gefördert?

Nicht förderfähig sind Sonderleistungen wie z. B. Satzkosten, Druckkosten, Zuschläge für Farbe etc. Des Weiteren unterstützen wir ausschließlich Erstveröffentlichungen im Open Access. Für den nachträglichen Freikauf bereits erschienener Werke können wir leider keine Mittel zur Verfügung stellen.

Gibt es Kriterien bei der Vergabe?

Ja, es gelten folgende Kriterien bei der Vergabe:

  • Bewerbungen mit niedrigerer Publikationsgebühr (BPC) werden bevorzugt
  • Bewerbungen aus den geistes- und sozialwissenschaftlichen Fakultäten werden mit mind. jeweils einer Förderung pro Jahr bervorzugt.

So können Sie eine Förderung beantragen

01.

Vorgaben prüfen

Stellen Sie sicher, dass Sie die formalen Vorgaben, unsere Förderkriterien, erfüllen. Sie haben vorab Fragen? Dann melden Sie sich bitte vor Einreichung Ihrer Publikation bei uns.

02.

Verlagsangebot einholen

Bitte holen Sie zunächst ein Angebot vom Verlag ein. Im Angebot sollten folgende Angaben enthalten sein:

  • Transparente Kostenkalkulation
  • Angabe zur Höhe der Publikationsgebühr
  • idealerweise geplantes Veröffentlichungsdatum

03.

Kosten klären

Wir gewähren einen Zuschuss von bis zu 5.000 € zu den Publikationsgebühren (Book Processing Charges, BPC). Höhere Publikationsgebühren müssen die Antragstellerinnen oder Antragssteller anteilig aus eigenen Mitteln finanzieren!

04.

Antrag stellen

Bitte füllen Sie das Antragsformular für Bücher aus inkl. Angebot des Verlags (mit Angaben zur Höhe der Publikationsgebühr)

Bitte beachten Sie: Unsere Mittel zur Finanzierung von Open Access Monographien und Sammelbänden sind dieses Jahr bereits erschöpft. Anträge sind erst wieder ab 2025 möglich.

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