Universität Bonn

Servicestelle Open Access DE

Förderung von Artikeln & Beiträgen (Publikationsfonds I)

Sie müssen für Ihren Artikel in einem Open-Access-Journal oder Ihren Beitrag in einem Open-Access-Sammelband Gebühren zahlen? Sie wissen nicht, wie Sie diese begleichen sollen? Dann können Sie einen Antrag auf Förderung im Publikationsfonds für Zeitschriftenartikel und Sammelbandbeiträge der Universität Bonn stellen.

Was ist der Publikationsfonds?

Der Publikationsfonds für Artikel und Sammelbandbeiträge der Universität Bonn hilft Ihnen, die Kosten zu decken, die entstehen, wenn Sie einen Artikel in einer Open-Access-Zeitschrift oder einen Beitrag in einem Open-Access-Sammelband veröffentlichen. Sie können als Wissenschaftler*in der Universität Bonn die Kostenübernahme der Gebühren beantragen.

Verwaltet wird der Fonds von der ULB Bonn. Studierende und Forschende früher Karrierestufen (Doktorand*innen und Postdoktorand*innen) sind besonders aufgefordert, Anträge zu stellen. Für den Fonds gibt es Vorgaben und einen Ablauf für den Antrag. Beides stellen wir Ihnen hier vor.

Schmuckbild Rechnung wird beglichen
© CC 0 Public Domain, Mohamed Mahmoud Hassan

Vorgaben

  • Die Person, die mit dem Verlag kommuniziert, ist "corresponding author". Diese*r Autor*in muss zum Zeitpunkt der Einreichung des Artikels / des Sammelbandbeitrags Angehörige*r der Universität Bonn bzw. des Universitätsklinikums Bonn sein. Diese müssen auch entsprechend als Primäraffiliation in der Veröffentlichung genannt werden.
  • Die Zeitschrift, in der Sie Ihren Artikel oder der Sammelband, in dem Sie Ihren Beitrag, einreichen möchten, muss die im jeweiligen Fach anerkannten Qualitätssicherungsverfahren anwenden, z. B. Peer Review.
  • Gilt nur für Zeitschriftenartikel (nicht für Sammelbandbeiträge): Publikationsgebühren bis 2.000 € (2.150 USD, 1.900 CHF, 1.700 GBP) Gesamtsumme werden in voller Höhe übernommen. Höhere Publikationsgebühren muss Ihr Institut anteilig aus eigenen Mitteln mitfinanzieren. In diesem Fall benötigen wir ein PSP-Element Ihres Instituts, über das wir die Differenz abrechnen können.
  • Publikationen, die aus dem Publikationsfonds finanziert wurden, müssen mit einem Hinweis auf die Förderung publiziert werden:
    "This work was supported by the Open Access Publication Fund of the University of Bonn."
  • Publikationen, die aus einem DFG-Projekt hervorgehen, müssen einen Hinweis auf die DFG-Förderung enthalten.
  • Es können nur Publikationen gefördert werden, für die keine anderen Mittel vorhanden oder beantragt sind. Wir empfehlen, in Drittmittelanträgen zukünftig Open-Access-Publikationsgebühren einzuplanen, um die Finanzierung sicherzustellen.
  • Das Zahlungsziel auf der Rechnung des Verlags muss mind. 30 Tage umfassen. Bitte setzen Sie den Verlag darüber in Kenntnis und prüfen Sie auf der Rechnung die Zahlungsfrist. Leiten Sie uns die Rechnung bitte erst dann weiter, wenn diese Frist mindestens 30 Tage beträgt.
  • Gilt nur für Zeitschriftenartikel (nicht für Sammelbandbeiträge): Die geförderte Publikation muss unter einer Creative-Common-Lizenz (CC-BY oder CC-BY-SA) erscheinen. Lizenzen mit den Komponenten NC oder ND werden nicht gefördert. 
  • Publikationen sollen nach Möglichkeit eine DOI erhalten.
  • Publikationen sollen nach Möglichkeit mit Ihrer ORCID verknüpft werden.
  • Aus dem Publikationsfonds geförderte Artikel und Sammelbandbeiträge werden nach der Veröffentlichung zusätzlich auf dem universitären Repositorium bonndoc publiziert (= Grüner Weg).

Was wird nicht gefördert?

Non-research articles, Publikationen in sog. mirror journals, Gebühren für Publikationsnebenkosten (z. B. submission charges, page charges, colour charges), Mittel für Artikel, die letztendlich nicht im Open Access erscheinen (Opt-Out), Mittel für Verwaltungsgebühren, einzelne Beiträge in Sammelbänden und Konferenzbänden, wenn die Publikation anderweitig finanziert ist (z. B. über Eintrittsgelder, Mitgliedschaftsbeiträge), Doppelförderung der gleichen Publikation in verschiedenen Aggregationsformen (z. B. Preprint und Zeitschriftenartikel).

Ablauf: Wie werde ich gefördert?

Bitte beachten Sie folgende Hinweise zum Ablauf:

Schritt für Schritt

  • Sie haben Ihren Artikel oder Sammelbandbeitrag noch nicht eingereicht? Sehr gut! Dann füllen Sie bitte das entsprechende Antragsformular aus. 
  • Sie haben vorab Fragen zu den Vorgaben? Dann melden Sie sich bitte vor Einreichung Ihres Artikels oder Sammelbandbeitrags per E-Mail bei uns. 
  • Bitte beachten Sie: Die Mittel des Fonds sind begrenzt und es gibt keine Garantie zur Finanzierung! Sie können jederzeit nachfragen, ob noch Mittel im Fonds vorhanden sind!
  • Gilt nur für Zeitschriftenartikel (nicht für Sammelbandbeiträge):
    • Fall 1: Die Publikationskosten liegen unter 2.000 € (2.150 USD, 1.900 CHF, 1.700 GBP) (exkl. USt.)? >> Wir übernehmen die gesamten Publikationsgebühren (wenn Vorgaben erfüllt), einschließlich der Umsatzsteuer.
    • Fall 2: Die Publikationskosten liegen über 2.000 € (2.150 USD, 1.900 CHF, 1.700 GBP) (exkl. USt.)? >> Die Rechnung wird geteilt: Wir übernehmen 2.000 € (2.150 USD, 1.900 CHF, 1.700 GBP) der Gesamtrechnung. Die Universitätskasse belastet Ihr Institut mit dem Restbetrag, inkl. der USt.
    • Bitte klären Sie in diesem Fall mit Ihrem Institut, aus welchen Mitteln der Restbetrag finanziert wird. Geben Sie Ihr Institut, die Kontaktperson und E-Mail-Adresse an, bei der wir Rückfragen zur Zahlung stellen können (insb. PSP-Element für den Restbetrag). 

Alle formalen Vorgaben finden Sie auf dieser Seite. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an uns.

WICHTIG! Bitte geben Sie als Rechnungsadresse die ULB Bonn an:

Universität Bonn
Universitäts- und Landesbibliothek Bonn
Zeitschriftenmanagement / Open-Access-Team
Regina-Pacis-Weg 3
53113 Bonn

Die Rechnung muss folgende Angaben enthalten:

  • gilt nur für Zeitschriftenartikel (nicht für Sammelbandbeiträge): Die CC-Lizenz, unter der die Veröffentlichung erscheint, muss auf der Rechnung des Verlags vermerkt sein  (Bitte beachten: Wir fördern ausschließlich CC BY oder CC BY-SA!). Sollte diese Vorgabe nicht erfüllt sein, behalten wir uns vor, die Rechnung nicht zu begleichen!
  • Rechnungssteller (= Verlag)
  • Publikationsorgan
  • Datum der Rechnungsstellung
  • Rechnungsnummer
  • Zahlungsziel (mind. 30 Tage)
  • Bei Rechnungen aus dem Inland: Bruttorechnung unter Angabe des Steuersatzes und des Steuerbetrags
  • Bei Rechnungen aus dem Ausland (EU-Ausland und Drittländer): Nettorechnung unter Angabe der UID (engl. VAT) der Universität Bonn (UID: DE 122119125) sowie der UID des Verlags.

Geben Sie diese Informationen an den Verlag weiter, um nachträgliche Änderungen der Rechnungen zu vermeiden.

Warum mind. 30 Tage als Zahlungsziel?

  • Wegen verwaltungstechnischer Notwendigkeiten dauert es häufig mind. 30 Tage (oft auch länger) bis die Universitätskasse eine Rechnung anweist. Bitte setzen Sie den Verlag darüber in Kenntnis und prüfen Sie auf der Rechnung die Zahlungsfrist. Leiten Sie uns die Rechnung bitte erst dann weiter, wenn diese Frist mindestens 30 Tage beträgt.

Wer ist Ansprechpartner*in und kommuniziert mit dem Verlag?

  • Die Autor*innen geförderter Artikel sind für die Kommunikation mit dem jeweiligen Verlag verantwortlich. Bitte geben Sie die Servicestelle Open Access niemals als Ansprechpartner oder bill payer an. Das gilt ebenso für unsere E-Mailadresse und die Namen unserer Mitarbieter*innen. Wenn es einmal nötig sein sollte, setzen wir uns mit Ihrer Zustimmung mit dem Verlag in Verbindung. Diese Kommunikation geht dann immer von uns aus.

Den Artikel oder Sammelbandbeitrag reichen Sie als Autor*in selbst beim Verlag ein. Die fachliche Prüfung findet durch die Qualitätssicherungsverfahren der einzelnen Zeitschriften oder des Sammelbandes statt (z. B. Peer Review).

Wenn Sie die Rechnung erhalten haben, schicken Sie uns diese bitte per E-Mail als PDF zu. Gerne können Sie auch selbst nochmals die Details zur Rechnung prüfen.

  • Wir reservieren den Rechnungsbetrag für Ihre Publikation für 3 Monate.
  • Wenn Sie bis Ablauf der Frist keine Rechnung des Verlags erhalten haben, melden Sie sich bitte bei uns zurück und wir reservieren den vorgemerkten Betrag für weitere 3 Monate.
  • Sollten Sie sich nicht melden, geben wir die Gelder wieder für andere Publikationen frei.
  • Falls Ihre Publikation nicht angenommen werden sollte, melden Sie sich bitte, damit die Gelder wieder freigegeben werden können.

Sind die Vorgaben für die Förderung erfüllt und noch Mittel im Fonds vorhanden, überweist die Universitätskasse den Rechnungsbetrag nach Erhalt der Rechnung direkt an den Verlag.

Eingehende Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bis zur Ausschöpfung der vorhandenen Mittel bearbeitet. Wir prüfen rein nach formalen Kriterien (Ist der*die Korrespondenzautor*in Angehörige*r der Universität Bonn?, Ist eine Creative-Common-Lizenz gewählt?, Ist die Zeitschrift seriös?, usw.). Eine inhaltliche Prüfung findet von unserer Seite aus nicht statt.

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