Universität Bonn

Servicestelle Open Access DE

Publikationsfonds für Artikel & Beiträge

Sie müssen für Ihren Open-Access-Artikel in einer Zeitschrift oder Ihren Open-Access-Beitrag in einem Sammelband Publikationsgebühren zahlen?
Stellen Sie einen Antrag auf Förderung im Publikationsfonds der Universität Bonn!

Der Publikationsfonds der Universität Bonn hilft Ihnen, die Kosten zu decken, die entstehen, wenn Sie einen Artikel in einer Zeitschrift oder einen Beitrag in einem Sammelband im Open Access veröffentlichen möchten. Verwaltet wird der Fonds von der ULB Bonn.

Wichtiger Hinweis

Die Kostenübernahme gilt für Publikationen bei Verlagen ohne gesonderte Vereinbarung mit der Universität Bonn.

Förderfähigkeit

Wer ist förderberechtigt?

Förderberechtigt sind Angehörige der Universität Bonn oder des UKB als corresponding author, die ihre Primäraffiliation angeben. Besonders Studierende und Forschende in frühen Karrierestufen sind eingeladen, Anträge zu stellen. Die Autor*innen geförderter Artikel sind für die Kommunikation mit dem jeweiligen Verlag verantwortlich.

Was ist förderberechtigt?

Als Angehörige*r der Universität Bonn können Sie die Erstattung der Kosten für Open-Access-Publikationen beantragen, wenn diese anerkannten Qualitätssicherungsverfahren wie Peer Review folgen. Das Journal muss im DOAJ oder JCR gelistet sein.

Was wird nicht gefördert?

Keine Förderung für Non-Research-Artikel, Mirror Journals, Nebengebühren (z. B. submission charges, page charges, colour charges), Opt-Out-Artikel, Beiträge in Sammel- oder Konferenzbänden mit anderer Finanzierung und Doppelförderung (Preprints).


Förderkriterien

Ab dem 01.06.2025 entfällt die bislang geltende Förderobergrenze. Ab diesem Zeitpunkt können Publikationskosten in voller Höhe über den Publikationsfonds übernommen werden – vorausgesetzt, alle weiteren Förderkriterien sind erfüllt.

Wir reservieren den Betrag für 3 Monate. Falls Sie bis dahin keine Rechnung erhalten haben, melden Sie sich bitte, und wir verlängern die Reservierung um weitere 3 Monate. Bei Verzögerungen oder Ablehnungen informieren Sie uns bitte rechtzeitig, da wir die Mittel sonst freigeben.

Publikationen aus dem Publikationsfonds müssen mit dem Hinweis "This publication was supported by the Open Access Publication Fund of the University of Bonn." versehen werden.

Weitere Infos zu Affiliationen und Förderbedingungen finden Sie in den Richtlinien der Universität Bonn

Die geförderte Publikation muss unter einer Creative-Commons-Lizenz erscheinen.

Mehr Informationen zu Creative-Commons-Lizenzen finden Sie hier.


Wie beantrage ich eine Förderung?

Ablauf Publikationsfonds
© CC BY, Servicestelle Open Access

Vorgaben zur Rechnung

Geben Sie diese Vorgaben an den Verlag weiter, um nachträgliche Änderungen der Rechnungen zu vermeiden!

Die Rechnung muss zwingend folgende Rechnungsadresse enthalten:

Universität Bonn 
Universitäts- und Landesbibliothek Bonn 
Zeitschriftenmanagement / Open-Access-Team
Regina-Pacis-Weg 3 
53113 Bonn

Die Rechnungsadresse darf keine Angabe Ihres Instituts etc. enthalten.

Das Zahlungsziel muss mind. 30 Tage umfassen!

Wegen verwaltungstechnischer Notwendigkeiten dauert es häufig mind. 30 Tage bis die Universitätskasse eine Rechnung anweist. Bitte setzen Sie den Verlag darüber in Kenntnis und prüfen Sie auf der Rechnung die Zahlungsfrist. Leiten Sie uns die Rechnung bitte erst dann weiter, wenn diese Zahlungsfrist korrekt ist.

Bei Rechnungen aus dem Inland: Bruttorechnung unter Angabe des Steuersatzes und des Steuerbetrags
Bei Rechnungen aus dem Ausland (EU-Ausland und Drittländer): Nettorechnung unter Angabe der UID (engl. VAT) der Universität Bonn (UID: DE 122119125) sowie der UID des Verlags.

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