Förderung von Artikeln (Publikationsfonds I)
Sie müssen für Ihren Artikel in einem Open-Access-Journal Gebühren zahlen? Sie wissen nicht, wie Sie diese begleichen sollen? Dann können Sie einen Antrag auf Förderung im Publikationsfonds der Universität Bonn stellen.
Was ist der Publikationsfonds?
Der Publikationsfonds für Artikel der Universität Bonn hilft Ihnen, die Kosten zu decken, die entstehen, wenn Sie einen Artikel in einer Open-Access-Zeitschrift veröffentlichen. Sie können als Wissenschaftler*in der Universität Bonn die Kostenübernahme der Gebühren (Article Processing Charges) beantragen.
Verwaltet wird der Fonds von der ULB Bonn. Studierende und Forschende früher Karrierestufen (Doktorand*innen und Postdoktorand*innen) sind besonders aufgefordert, Anträge zu stellen. Für den Fonds gibt es Vorgaben und einen Ablauf für den Antrag. Beides stellen wir Ihnen hier vor.

- Die Person, die mit dem Verlag kommuniziert, ist "corresponding author". Diese*r Autor*in muss zum Zeitpunkt der Einreichung des Artikels Angehörige*r der Universität Bonn bzw. des Universitätsklinikums Bonn sein. Diese müssen auch entsprechend als Primäraffiliation in der Veröffentlichung genannt werden.
- Die Zeitschrift, in der Sie Ihren Artikel einreichen möchten, muss die im jeweiligen Fach anerkannten Qualitätssicherungsverfahren anwenden, z. B. Peer Review.
- Publikationsgebühren bis 2.000 € Gesamtsumme (exkl. USt.) werden in voller Höhe übernommen. Bei höheren Publikationsgebühren können Sie einen anteiligen Zuschuss von 700 € auf die Gesamtsumme (!) beantragen. Den Restbetrag muss Ihr Institut selbst tragen.
- Publikationen, die aus dem Publikationsfonds finanziert wurden, müssen mit einem Hinweis auf die Förderung publiziert werden:
"This work was supported by the Open Access Publication Fund of the University of Bonn." - Publikationen, die aus einem DFG-Projekt hervorgehen, müssen einen Hinweis auf die DFG-Förderung enthalten.
- Es können nur Publikationen gefördert werden, für die keine anderen Mittel vorhanden oder beantragt sind. Wir empfehlen, in Drittmittelanträgen zukünftig Open-Access-Publikationsgebühren einzuplanen, um die Finanzierung sicherzustellen.
- Das Zahlungsziel auf der Rechnung des Verlags muss mind. 30 Tage umfassen. Bitte setzen Sie den Verlag darüber in Kenntnis und prüfen Sie auf der Rechnung die Zahlungsfrist. Leiten Sie uns die Rechnung bitte erst dann weiter, wenn diese Frist mindestens 30 Tage beträgt.
- Die geförderte Publikation muss unter einer Creative-Common-Lizenz (CC-BY oder CC-BY-SA) erscheinen. Lizenzen mit den Komponenten NC und ND werden nicht gefördert.
- Publikationen sollen nach Möglichkeit eine DOI erhalten.
- Publikationen sollen nach Möglichkeit mit Ihrer ORCID verknüpft werden.
- Aus dem Publikationsfonds geförderte Artikel und Publikationen werden nach der Veröffentlichung zusätzlich auf dem universitären Repositorium bonndoc publiziert (= Grüner Weg).
Was wird nicht gefördert?
Non-research articles, Publikationen in sog. mirror journals, Gebühren für Publikationsnebenkosten (z. B. submission charges, page charges, colour charges), Mittel für Artikel, die letztendlich nicht im Open Access erscheinen (Opt-Out), Mittel für Verwaltungsgebühren, Finanzierung einzelner Artikel in Sammelbänden, Konferenzbände, wenn die Publikation anderweitig finanziert ist (z. B. über Eintrittsgelder, Mitgliedschaftsbeiträge), Doppelförderung der gleichen Publikation in verschiedenen Aggregationsformen (z. B. Preprint und Zeitschriftenartikel).
Bitte beachten Sie folgende Hinweise zum Ablauf:
Schritt für Schritt
- Sie haben Ihren Artikel noch nicht eingereicht? Sehr gut! Dann füllen Sie bitte das Antragsformular aus.
- Sie haben vorab Fragen zu den Vorgaben? Dann melden Sie sich bitte vor Einreichung Ihres Artikels per E-Mail bei uns.
- Bitte beachten Sie: Die Mittel des Fonds sind begrenzt und es gibt keine Garantie zur Finanzierung! Sie können jederzeit nachfragen, ob noch Mittel im Fonds vorhanden sind!
- Fall 1: Die Publikationskosten liegen unter 2.000 € (exl. USt.)? >> Wir übernehmen die gesamten Publikationsgebühren (wenn Vorgaben erfüllt).
- Fall 2: Die Publikationskosten liegen über 2.000 € (exl. USt.)? >> Dann erhalten Sie nur eine Förderung von max. 700 €. Die Rechnung wird geteilt: Wir übernehmen anteilig max. 700 €. Die Universitätskasse belastet Ihr Institut mit dem Restbetrag.
- Bitte klären Sie in diesem Fall mit Ihrem Institut, aus welchen Mitteln der Restbetrag finanziert wird. Geben Sie Ihr Institut, die Kontaktperson und E-Mail-Adresse an, bei der wir Rückfragen zur Zahlung stellen können (insb. PSP-Element für den Restbetrag).
WICHTIG! Bitte geben Sie als Rechnungsadresse die ULB Bonn an:
Universität Bonn
Universitäts- und Landesbibliothek Bonn
Zeitschriftenmanagement / Open-Access-Team
Regina-Pacis-Weg 3
53113 Bonn
Die Rechnung muss folgende Angaben enthalten:
- Rechnungssteller (= Verlag)
- Publikationsorgan
- Datum der Rechnungsstellung
- Rechnungsnummer
- Zahlungsziel (mind. 30 Tage)
- Bei Rechnungen aus dem Inland: Bruttorechnung unter Angabe des Steuersatzes und des Steuerbetrags
- Bei Rechnungen aus dem Ausland (EU-Ausland und Drittländer): Nettorechnung unter Angabe der UID (engl. VAT) der Universität Bonn (UID: DE 122119125) sowie der UID des Verlags.
Geben Sie diese Informationen an den Verlag weiter, um nachträgliche Änderungen der Rechnungen zu vermeiden.
Warum mind. 30 Tage als Zahlungsziel?
- Wegen verwaltungstechnischer Notwendigkeiten dauert es häufig mind. 30 Tage (oft auch länger) bis die Universitätskasse eine Rechnung anweist. Bitte setzen Sie den Verlag darüber in Kenntnis und prüfen Sie auf der Rechnung die Zahlungsfrist. Leiten Sie uns die Rechnung bitte erst dann weiter, wenn diese Frist mindestens 30 Tage beträgt.
Wer ist Ansprechpartner*in und kommuniziert mit dem Verlag?
- Bitte geben Sie die Servicestelle Open Access nicht als Ansprechpartner oder bill payer an. Sie sollten als Autor*in selbst mit dem Verlag kommunizieren. Wenn nötig, setzen wir uns mit Ihrer Zustimmung mit dem Verlag in Verbindung. Diese Kommunikation geht dann immer von uns aus.
Den Artikel reichen Sie als Autor*in selbst beim Verlag ein. Die fachliche Prüfung findet durch die Qualitätssicherungsverfahren der einzelnen Zeitschriften oder des Sammelbandes statt (z. B. Peer Review).
Wenn Sie die Rechnung erhalten haben, schicken Sie uns diese bitte per E-Mail als PDF zu. Gerne können Sie auch selbst nochmals die Details zur Rechnung prüfen.
- Wir reservieren den Rechnungsbetrag für Ihre Publikation für 3 Monate.
- Wenn Sie bis Ablauf der Frist keine Rechnung des Verlags erhalten haben, melden Sie sich bitte bei uns zurück und wir reservieren den vorgemerkten Betrag für weitere 3 Monate.
- Sollten Sie sich nicht melden, geben wir die Gelder wieder für andere Publikationen frei.
- Falls Ihre Publikation nicht angenommen werden sollte, melden Sie sich bitte, damit die Gelder wieder freigegeben werden können.
Was macht die Servicestelle Open Access?
Sind die Vorgaben für die Förderung erfüllt und noch Mittel im Fonds vorhanden, überweist die Universitätskasse den Rechnungsbetrag nach Erhalt der Rechnung direkt an den Verlag.
Eingehende Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bis zur Ausschöpfung der vorhandenen Mittel bearbeitet. Wir prüfen rein nach formalen Kriterien (Ist der*die Korrespondenzautor*in Angehörige*r der Universität Bonn?, Ist eine Creative-Common-Lizenz gewählt?, Ist die Zeitschrift seriös?, usw.). Eine inhaltliche Prüfung findet von unserer Seite aus nicht statt.
